Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Veranstalter, Geltungsbereich und Veranstaltungszweck

    Stand: Oktober 2026

    Diese Bedingungen regeln die Bewerbung, Akkreditierung und Teilnahme von Medienvertretern an der IMM Germany 2027 sowie die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten.

    (1) Veranstalter des International Media Marketplace Germany 2027 ("IMM Germany 2027" oder "Veranstaltung") ist die TravMedia GmbH, Sophienstraße 6, 30159 Hannover, Deutschland, Tel.: +49 (0) 511 899 890 41, E-Mail: interesse@travmedia.com.

    (2) Diese Akkreditierungs- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, die sich als Medienvertreter für die IMM Germany 2027 bewerben oder von TravMedia zur Teilnahme akkreditiert werden. Hierzu zählen insbesondere festangestellte und freie Journalistinnen und Journalisten, Redakteurinnen und Redakteure, Autorinnen und Autoren, Bloggerinnen und Blogger, Content Creator, Influencerinnen und Influencer, Fotografen, Podcaster, Rundfunk- und Fernsehjournalisten sowie sonstige professionell im Medienbereich tätige Personen.

    (3) Die IMM Germany ist eine professionelle B2B-Medienveranstaltung. Ihr Zweck besteht darin, qualifizierte Medienvertreter mit Destinationen, Tourismusorganisationen, Reiseunternehmen, Hotels, Airlines sowie weiteren Unternehmen und Organisationen der Reise- und Tourismusbranche ("Aussteller") zu journalistisch und professionell relevanten Gesprächen zusammenzubringen.

    (4) Für Medienvertreter gelten ausschließlich diese Akkreditierungs- und Teilnahmebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Aussteller der IMM Germany finden auf Medienvertreter keine Anwendung, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

  2. Bewerbung - keine automatische Zulassung

    (1) Die Anmeldung zur IMM Germany 2027 stellt ausschließlich eine Bewerbung um Medienakkreditierung dar.

    (2) Das Absenden des Bewerbungsformulars und eine anschließend automatisch versandte Eingangsbestätigung begründen weder eine Akkreditierung noch eine Teilnahmebestätigung oder einen sonstigen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

    (3) Die Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich, dass TravMedia die Bewerbung erhalten hat.

    (4) Jede Bewerbung wird von TravMedia individuell geprüft.

    (5) Die Erfüllung sämtlicher formaler Bewerbungsvoraussetzungen begründet keinen Anspruch auf Akkreditierung oder Teilnahme.

    (6) Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich durch eine ausdrückliche Mitteilung von TravMedia. TravMedia kann eine Akkreditierung von der weiteren Erfüllung der in diesen Bedingungen genannten Voraussetzungen, insbesondere der Terminanforderungen gemäß § 7, abhängig machen.

  3. Voraussetzungen für eine Bewerbung

    (1) Bewerben können sich professionelle Medienvertreter mit redaktioneller, journalistischer oder vergleichbarer professioneller Tätigkeit und grundsätzlich erkennbarem Bezug zu Reisen, Tourismus, Lifestyle oder einem für die teilnehmenden Aussteller relevanten Themenbereich.

    (2) Sämtliche im Bewerbungsformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben sind vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß auszufüllen.

    (3) Das Medienprofil muss insbesondere die im Bewerbungsprozess verlangten Informationen enthalten. Hierzu können gehören:
    a) ein aktuelles Profilfoto
    b) vollständige Kontaktdaten
    c) Medium, Redaktion, Arbeitgeber oder beruflicher Status
    d) relevante Websites und Social-Media-Profile
    e) redaktionelle und thematische Schwerpunkte
    f) gegebenenfalls Arbeits- bzw. Veröffentlichungsbeispiele
    g) Angaben zu Reichweite, Auflage, Nutzerzahlen oder Engagement sowie
    h) eine aussagekräftige berufliche Biografie von mindestens 500 Zeichen

    (4) TravMedia kann zur Prüfung der Bewerbung weitere geeignete Informationen oder Nachweise verlangen, insbesondere aktuelle Veröffentlichungsbeispiele, Media Kits, Reichweiten- oder Audience-Daten, Engagement-Statistiken, Nachweise über eine redaktionelle Tätigkeit oder eine Bestätigung des angegebenen Mediums.

    (5) TravMedia ist berechtigt, die vom Bewerber gemachten beruflichen Angaben anhand öffentlich zugänglicher beruflicher Quellen, insbesondere Websites, Veröffentlichungen und öffentlich zugänglicher Social-Media-Profile, zu überprüfen.

    (6) Unrichtige, wesentlich unvollständige, irreführende oder manipulierte Angaben können zur Ablehnung der Bewerbung oder zum späteren Widerruf einer bereits ausgesprochenen Akkreditierung führen.

  4. Auswahl- und Akkreditierungskriterien

    (1) TravMedia entscheidet über Bewerbungen aufgrund einer Gesamtwürdigung der professionellen Eignung des Bewerbers sowie seiner Relevanz für das Konzept der IMM Germany.

    (2) Bei dieser Gesamtwürdigung können insbesondere berücksichtigt werden:
    a) journalistische, redaktionelle oder professionelle Tätigkeit
    b) Qualität, Aktualität und Regelmäßigkeit der Veröffentlichungen
    c) Relevanz der behandelten Themen für Reisen, Tourismus und die teilnehmenden Aussteller
    d) Zielgruppe und geografische Relevanz des Mediums oder Kanals
    e) Reichweite, Auflage, Nutzerzahlen und - insbesondere bei digitalen Medien und Content Creators - Engagement und Audience Quality
    f) journalistische bzw. inhaltliche Qualität und Professionalität
    g) der mögliche redaktionelle oder kommunikative Mehrwert für die Veranstaltung und ihre Aussteller
    h) die ausgewogene Zusammensetzung des gesamten Media Pools
    i) die für die Veranstaltung verfügbaren Kapazitäten sowie
    j) Erfahrungen aus früheren IMM- oder sonstigen TravMedia-Veranstaltungen

    (3) Bei früheren Teilnahmen kann TravMedia insbesondere berücksichtigen, in welchem Umfang ein Teilnehmer Termine vereinbart und tatsächlich wahrgenommen hat, ob bestätigte Termine kurzfristig abgesagt wurden, ob es zu No-Shows kam und ob die jeweiligen Veranstaltungs- und Verhaltensregeln eingehalten wurden.

    (4) Kein einzelnes Kriterium - insbesondere weder eine bestimmte Auflage, Reichweite, Followerzahl, Engagement Rate noch die Teilnahme an früheren Veranstaltungen - begründet für sich allein einen Anspruch auf Akkreditierung.

    (5) Ebenso begründet das Erreichen oder Überschreiten einzelner quantitativer Kriterien keinen Anspruch auf Teilnahme.

    (6) TravMedia kann Bewerbungen ablehnen oder zunächst auf eine Warteliste setzen, wenn das Profil des Bewerbers nach der Gesamtwürdigung nicht ausreichend zum professionellen Charakter, zur Zielsetzung, zur Ausstellerstruktur oder zum Veranstaltungskonzept der IMM Germany passt oder die verfügbaren Kapazitäten ausgeschöpft sind.

    (7) Bewerber können insbesondere abgelehnt werden, wenn nach den erkennbaren Umständen davon auszugehen ist, dass der hauptsächliche Zweck der Bewerbung im Erhalt kostenloser Reisen, Unterkünfte, Leistungen, Geschenke oder anderer persönlicher oder kommerzieller Vorteile liegt.

  5. Vorläufige und fortbestehende Akkreditierung

    (1) TravMedia kann einem geeigneten Bewerber zunächst eine Akkreditierung bzw. Zugang zum Terminplanungssystem erteilen.

    (2) Eine solche Akkreditierung steht unter der Voraussetzung, dass der Teilnehmer die in diesen Bedingungen festgelegten Anforderungen bis zur Veranstaltung weiterhin erfüllt.

    (3) Insbesondere bleibt die Akkreditierung von der Einhaltung der Terminanforderungen gemäß § 7, der Richtigkeit der Bewerbungsangaben sowie der Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen abhängig.

    (4) TravMedia ist berechtigt, eine Akkreditierung zurückzunehmen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die bei Kenntnis zum Zeitpunkt der Bewerbung zu einer Ablehnung geführt hätten.

  6. Kein Anspruch auf bestimmte Leistungen oder Aussteller

    (1) Eine Akkreditierung begründet keinen Anspruch auf Gespräche mit bestimmten Ausstellern, auf eine bestimmte Anzahl eingehender Terminanfragen oder auf die Teilnahme bestimmter Aussteller an der Veranstaltung.

    (2) TravMedia übernimmt keine Gewähr dafür, dass bestimmte Unternehmen, Destinationen, Ansprechpartner oder andere Teilnehmer tatsächlich an der Veranstaltung teilnehmen.

    (3) Ebenso besteht kein Anspruch auf kostenlose Reisen, Flüge, Bahnfahrten, Übernachtungen, Transfers, FAM Trips, Verpflegung außerhalb der ausdrücklich angebotenen Veranstaltungsleistungen, Geschenke oder sonstige Zusatzleistungen, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich von TravMedia zugesagt wurden.

  7. Terminplanung und Mindestanzahl an Terminen

    (1) Wesentlicher Bestandteil des Veranstaltungskonzepts der IMM Germany ist die Durchführung vorab vereinbarter Einzeltermine zwischen Medienvertretern und Ausstellern.

    (2) Akkreditierte Medienvertreter verpflichten sich daher, das offizielle Terminplanungssystem aktiv zu nutzen und bis zu der von TravMedia bekannt gegebenen Frist mindestens zwölf (12) bestätigte individuelle Termine mit Ausstellern zu vereinbaren.

    (3) Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, kann TravMedia die Akkreditierung oder Teilnahmebestätigung zurücknehmen. Dabei kann TravMedia insbesondere berücksichtigen, ob das Nichterreichen der Mindestanzahl auf vom Teilnehmer nicht zu vertretenden Umständen, auf Absagen seitens von Ausstellern oder auf einer begrenzten Anzahl geeigneter Gesprächspartner beruht.

    (4) TravMedia kann die Mindestanzahl in begründeten Einzelfällen reduzieren oder auf sie verzichten, insbesondere wenn die besondere journalistische oder redaktionelle Relevanz eines Teilnehmers, dessen spezifisches Rechercheinteresse oder die Verfügbarkeit geeigneter Aussteller eine Ausnahme rechtfertigen.

    (5) Das Erreichen von zwölf Terminen begründet für sich allein weder einen Anspruch auf erstmalige Akkreditierung noch auf deren Fortbestand.

    (6) Nach erfolgter Terminplanung sind bestätigte Termine grundsätzlich aufrechtzuerhalten und wahrzunehmen.

    (7) Werden Termine ohne triftigen Grund wiederholt oder kurzfristig abgesagt, unterschreitet ein Teilnehmer aufgrund eigener Absagen die erforderliche Mindestanzahl erheblich oder nimmt er wiederholt bestätigte Termine nicht wahr, kann TravMedia die Akkreditierung zurücknehmen oder den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen.

    (8) Entsprechendes Verhalten kann bei Bewerbungen für zukünftige IMM- und TravMedia-Veranstaltungen berücksichtigt werden.

  8. Pflichten und professionelles Verhalten

    (1) Teilnehmer verpflichten sich, vereinbarte Termine pünktlich und professionell wahrzunehmen.

    (2) Gegenüber Ausstellern, anderen Medienvertretern, Mitarbeitern, Dienstleistern und Vertretern von TravMedia ist jederzeit ein professionelles, respektvolles und angemessenes Verhalten einzuhalten.

    (3) Den organisatorischen und sicherheitsbezogenen Anweisungen von TravMedia sowie den geltenden Haus- und Veranstaltungsregeln des Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten.

    (4) Teilnehmer dürfen den Ablauf der Veranstaltung, Termine anderer Teilnehmer oder die Nutzung des Terminplanungssystems nicht vorsätzlich beeinträchtigen.

    (5) Persönliche Zugangsdaten zum Veranstaltungs- oder Terminplanungssystem dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

    (6) Das automatisierte Auslesen, massenhafte Herunterladen oder anderweitige systematische Erfassen von Teilnehmer-, Aussteller- oder Kontaktdaten ist untersagt.

    (7) Ton-, Film- oder Videoaufnahmen einzelner persönlicher Gespräche oder Termine dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der jeweils betroffenen Gesprächspartner angefertigt werden.

    (8) Ausdrücklich vereinbarte Sperrfristen, Embargos und Vertraulichkeitsvereinbarungen sind einzuhalten.

  9. Verbot kommerzieller Akquise und kommerzieller Angebote

    (1) Die Medienakkreditierung zur IMM Germany dient der journalistischen, redaktionellen und professionellen Medienarbeit. Sie darf nicht als Zugang zu Ausstellern zum Zwecke der aktiven kommerziellen Akquise genutzt werden.

    (2) Die aktive oder unaufgeforderte Bewerbung, Anbahnung oder der Verkauf kommerzieller Produkte oder Dienstleistungen gegenüber Ausstellern ist während der IMM Germany sowie über das Terminplanungssystem untersagt.

    (3) Dies gilt insbesondere für das Angebot oder den Verkauf von:
    a) Anzeigen und Werbeflächen
    b) Advertorials, Native Advertising oder Paid Content
    c) bezahlten redaktionellen Veröffentlichungen
    d) Sonderpublikationen oder kostenpflichtigen Medienpaketen
    e) Sponsoring- oder Kooperationspaketen
    f) kostenpflichtigen Listings, Einträgen oder Mitgliedschaften
    g) PR-, Marketing-, Beratungs-, Produktions- oder Agenturleistungen
    h) kostenpflichtigen Influencer-, Creator- oder Social-Media-Leistungen sowie
    i) sonstigen kommerziellen Produkten oder Dienstleistungen

    (4) Ebenfalls untersagt ist es, redaktionelle Berichterstattung, Veröffentlichungen, Interviews oder sonstige journalistische Leistungen von Zahlungen, Anzeigenbuchungen, Sponsoring, Aufträgen oder anderen wirtschaftlichen Gegenleistungen abhängig zu machen.

    (5) Nicht als unzulässige aktive Akquise gilt ein Gespräch über eine mögliche kommerzielle Zusammenarbeit, wenn dieses ausdrücklich vom jeweiligen Aussteller initiiert oder angefragt wurde oder vorab mit diesem vereinbart war. Die journalistische und terminliche Durchführung der IMM darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.

    (6) Kontaktdaten, die Teilnehmer im Rahmen der IMM oder über das Terminplanungssystem erhalten, dürfen nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage in Werbe-, Verkaufs- oder Massenmailing-Verteiler aufgenommen werden.

    (7) Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann - abhängig von Art und Schwere des Verstoßes - zur Verwarnung, zur sofortigen Rücknahme der Akkreditierung, zum Ausschluss von der laufenden Veranstaltung und/oder zur Nichtzulassung bei zukünftigen TravMedia-Veranstaltungen führen.

    (8) Bei schwerwiegenden oder eindeutig vorsätzlichen Verstößen kann ein Ausschluss auch ohne vorherige Verwarnung erfolgen.

  10. Redaktionelle Unabhängigkeit

    (1) Die Akkreditierung und Teilnahme an der IMM Germany verpflichtet Medienvertreter nicht zu positiver Berichterstattung.

    (2) TravMedia respektiert die redaktionelle und journalistische Unabhängigkeit der teilnehmenden Medienvertreter.

    (3) Die Teilnahme begründet grundsätzlich auch keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Artikels, Posts, Beitrags, Videos oder sonstigen Inhalts, sofern eine solche Verpflichtung nicht außerhalb dieser Akkreditierung ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

    (4) Von Teilnehmern wird jedoch erwartet, dass sie die Veranstaltung mit einem ernsthaften journalistischen, redaktionellen oder professionellen Interesse besuchen und die vereinbarten Gespräche entsprechend durchführen.

  11. Absage durch Teilnehmer und Nichterscheinen

    (1) Kann ein akkreditierter Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen, ist TravMedia unverzüglich zu informieren.

    (2) Die Akkreditierung ist personenbezogen und darf nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TravMedia auf eine andere Person übertragen werden.

    (3) Ein unangekündigtes Nichterscheinen oder eine sehr kurzfristige Absage ohne nachvollziehbaren Grund kann bei zukünftigen Akkreditierungsentscheidungen berücksichtigt werden.

    (4) TravMedia kann bei wiederholten No-Shows oder erheblichen Verstößen gegen Terminverpflichtungen Bewerbungen für zukünftige Veranstaltungen ablehnen.

  12. Rücknahme der Akkreditierung und Ausschluss

    (1) TravMedia kann eine Bewerbung ablehnen, eine erteilte Akkreditierung zurücknehmen oder einen Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn insbesondere:
    a) Bewerbungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind
    b) wesentliche Angaben falsch, irreführend oder unvollständig waren
    c) angeforderte Nachweise nicht vorgelegt werden
    d) die erforderliche Mindestanzahl an Terminen nicht erreicht oder nicht aufrechterhalten wird
    e) bestätigte Termine wiederholt ohne triftigen Grund nicht wahrgenommen werden
    f) der Teilnehmer gegen das Verbot kommerzieller Akquise gemäß § 9 verstößt
    g) das Terminplanungssystem missbräuchlich genutzt wird
    h) der Teilnehmer andere Teilnehmer oder Aussteller erheblich beeinträchtigt oder
    i) sonstige wesentliche Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen verletzt werden

    (2) Bei der Entscheidung sind Art, Schwere und gegebenenfalls Wiederholung des Verstoßes sowie die Interessen der Veranstaltung, der Aussteller und der übrigen Teilnehmer angemessen zu berücksichtigen.

    (3) Bei schwerwiegenden Verstößen kann TravMedia die Akkreditierung mit sofortiger Wirkung zurücknehmen und den Teilnehmer zum Verlassen der Veranstaltung auffordern.

  13. Zutritt und Akkreditierungsausweis

    (1) Der Zutritt zur Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit gültiger persönlicher Akkreditierung.

    (2) Akkreditierungsausweise sind personenbezogen und nicht übertragbar.

    (3) TravMedia kann bei der Ausgabe des Akkreditierungsausweises einen geeigneten Identitätsnachweis verlangen.

    (4) Begleitpersonen, Mitarbeiter, Fotografen, Assistenten oder sonstige Dritte erhalten nur Zutritt, wenn sie selbst von TravMedia akkreditiert oder ausdrücklich zugelassen wurden.

  14. Änderung, Verschiebung oder Absage der Veranstaltung

    (1) TravMedia ist berechtigt, organisatorisch erforderliche Änderungen des Veranstaltungsablaufs, des Programms, der Zeitplanung oder des Veranstaltungsortes vorzunehmen, soweit diese den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern oder aufgrund von Umständen erforderlich sind, die TravMedia nicht zu vertreten hat.

    (2) TravMedia kann die Veranstaltung insbesondere aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Sicherheitsrisiken, Streiks, erheblicher Verkehrsstörungen, Pandemien, Naturereignissen oder anderer außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von TravMedia liegender Umstände verschieben, verändern oder absagen.

    (3) Soweit gesetzlich zulässig, besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung selbst veranlasster Reise-, Übernachtungs-, Arbeits- oder sonstiger Kosten.

    (4) Hiervon unberührt bleiben ausdrücklich schriftlich zwischen TravMedia und einem Teilnehmer vereinbarte Kostenübernahmen sowie zwingende gesetzliche Ansprüche.

  15. Foto-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung

    (1) Im Rahmen der IMM Germany können TravMedia oder von TravMedia beauftragte Fotografen, Filmteams und sonstige Dienstleister Foto-, Film- und Tonaufnahmen zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für Presse-, Kommunikations- und Marketingzwecke von TravMedia und der IMM anfertigen.

    (2) Hierzu können insbesondere Übersichts-, Veranstaltungs-, Gruppen- und Atmosphäreaufnahmen gehören.

    (3) Die Verarbeitung personenbezogener Aufnahmen erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Bildnisregelungen. Soweit die Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, bestehen diese insbesondere in der Dokumentation, Berichterstattung und angemessenen Öffentlichkeitsarbeit für die IMM und TravMedia.

    (4) Berechtigte Interessen und Rechte der abgebildeten Personen werden dabei berücksichtigt.

    (5) Teilnehmer, die aus besonderen Gründen nicht auf Veranstaltungsaufnahmen erscheinen möchten, können TravMedia vor der Veranstaltung oder vor Ort hierauf hinweisen. Gesetzliche Widerspruchs-, Löschungs- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.

  16. Haftung

    (1) TravMedia haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch TravMedia, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

    (2) TravMedia haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von TravMedia, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

    (3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Teilnahme überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

    (4) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    (5) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  17. Rechte an Profilangaben und Veranstaltungsunterlagen

    (1) Sämtliche Marken, Logos, Veranstaltungsunterlagen, Plattforminhalte und sonstigen Schutzrechte der IMM Germany und TravMedia verbleiben bei TravMedia bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

    (2) Der Teilnehmer versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm im Bewerbungs- und Akkreditierungsprozess bereitgestellten Texte, Fotos, Logos, Links, Arbeitsproben und sonstigen Inhalte zu verwenden.

    (3) Der Teilnehmer räumt TravMedia für die Dauer und Zwecke der Bewerbung, Akkreditierung, Veranstaltungsorganisation und Terminplanung das erforderliche einfache Recht ein, diese Inhalte innerhalb der TravMedia- und IMM-Systeme darzustellen und den im Rahmen der Veranstaltung vorgesehenen Nutzern zugänglich zu machen.

    (4) Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nur, soweit eine gesonderte Rechtsgrundlage oder Vereinbarung besteht.

  18. Integrierte Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO

    18.1 Verantwortlicher und globale TravMedia-Plattform
    Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bewerbung, Akkreditierung, Organisation und Durchführung der IMM Germany 2027 ist:
    TravMedia GmbH
    Sophienstraße 6
    30159 Hannover
    Deutschland
    Tel.: +49 (0) 511 899 890 41
    E-Mail: interesse@travmedia.com

    Die Registrierung, Medienprofilverwaltung und Terminplanung für die IMM Germany erfolgen über die globale TravMedia-Plattform unter travmedia.com. Nach den globalen TravMedia-Datenschutzinformationen wird die hierfür eingesetzte Technologie von TravTrade Ltd., Singapore, bereitgestellt und innerhalb des internationalen TravMedia-Netzwerks genutzt.
    Für die Nutzung der globalen TravMedia-Plattform gelten ergänzend die jeweils aktuelle TravMedia Privacy Policy und die TravMedia GDPR Information.
    Für die von TravMedia GmbH verantwortete Bewerbung, Akkreditierung und Durchführung der IMM Germany gelten zusätzlich und hinsichtlich dieser veranstaltungsspezifischen Verarbeitung die nachfolgenden Datenschutzhinweise.

    18.2 Verarbeitete Daten
    TravMedia kann im Rahmen des Bewerbungs- und Teilnahmeprozesses insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeiten:
    • Name und Kontaktdaten;
    • berufliche Funktion und Arbeitgeber bzw. Medium;
    • Profilfoto und Biografie;
    • Websites und Social-Media-Profile;
    • journalistische und thematische Schwerpunkte;
    • Veröffentlichungs- und Arbeitsbeispiele;
    • Auflagen-, Reichweiten-, Nutzer- und Engagement-Daten;
    • Angaben zur Zielgruppe;
    • Kommunikationsdaten im Zusammenhang mit der Veranstaltung;
    • Terminbuchungen und Terminstatus;
    • Teilnahme- und Anwesenheitsinformationen;
    • Erfahrungen aus früheren TravMedia-Veranstaltungen; sowie
    • technische Daten, die bei Nutzung der Registrierungs- und Veranstaltungsplattform anfallen.

    18.3 Zwecke und Rechtsgrundlagen
    (1) Die Daten werden insbesondere verarbeitet zur:
    a) Entgegennahme und Prüfung der Bewerbung
    b) Entscheidung über die Akkreditierung
    c) Überprüfung der beruflichen Angaben
    d) Verwaltung der Medienprofile
    e) Durchführung der Terminplanung
    f) Kommunikation vor, während und nach der Veranstaltung, soweit diese unmittelbar mit der Veranstaltung zusammenhängt
    g) Durchführung und Organisation der IMM Germany
    h) Gewährleistung der Veranstaltungsqualität und Sicherheit
    i) Verhinderung missbräuchlicher Nutzung der Medienakkreditierung und
    j) Bewertung früherer Teilnahmen bei zukünftigen Akkreditierungsentscheidungen

    (2) Soweit die Verarbeitung zur Bearbeitung einer Bewerbung, Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder Durchführung der Teilnahme erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

    (3) Soweit TravMedia Daten zur Qualitätssicherung, zur Prüfung öffentlich zugänglicher beruflicher Angaben, zur Verhinderung von Missbrauch, zur Veranstaltungs- und Systemsicherheit oder zur Bewertung früherer Teilnahmeerfahrungen verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Berechtigte Interessen von TravMedia sind insbesondere die Durchführung einer qualitativ hochwertigen professionellen Medienveranstaltung, die sachgerechte Auswahl geeigneter Teilnehmer, der Schutz der Aussteller und übrigen Teilnehmer sowie die Verhinderung missbräuchlicher oder rein kommerzieller Nutzung der Akkreditierung.

    (4) Soweit TravMedia gesetzlichen Pflichten unterliegt, erfolgt die Verarbeitung zusätzlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

    (5) Soweit für einzelne Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingeholt. Die bloße Kenntnisnahme dieser Datenschutzhinweise stellt keine Einwilligung dar.

    18.4 Daten innerhalb der IMM-Plattform und gegenüber Ausstellern
    (1) Nach erfolgter Akkreditierung werden diejenigen beruflichen Profildaten, die für die Präsentation des Medienvertreters und die Terminplanung erforderlich sind, innerhalb des zugangsbeschränkten IMM-/TravMedia-Systems den teilnehmenden Ausstellern zugänglich gemacht.

    (2) Dazu können insbesondere Name, Profilfoto, Medium bzw. berufliche Zuordnung, Funktion, Biografie, Themengebiete, Website, relevante Social-Media-Profile sowie Informationen über das journalistische oder professionelle Profil gehören.

    (3) Im Rahmen vereinbarter Termine können die für die Terminorganisation erforderlichen Informationen zwischen Teilnehmer und jeweiligem Aussteller ausgetauscht werden.

    (4) Die bereitgestellten Daten dürfen von den Empfängern nicht allein aufgrund der Teilnahme an der IMM für unaufgeforderte Werbung verwendet werden; eigenständige gesetzliche Rechtsgrundlagen der jeweiligen Empfänger bleiben unberührt.

    18.5 Empfänger und Dienstleister
    Personenbezogene Daten können, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist, innerhalb des globalen TravMedia-Netzwerks sowie gegenüber den für den Betrieb der TravMedia-Plattform eingesetzten technischen Dienstleistern verarbeitet oder offengelegt werden.
    Hierzu können insbesondere TravTrade Ltd., Singapore, weitere Unternehmen des TravMedia-Netzwerks, Hosting- und IT-Dienstleister sowie Dienstleister für Registrierung, Veranstaltungsmanagement und Terminplanung gehören.
    Darüber hinaus werden die für die professionelle Präsentation und Terminplanung erforderlichen Profildaten akkreditierter Medienvertreter den an der IMM Germany teilnehmenden Ausstellern innerhalb der hierfür vorgesehenen TravMedia-Systeme zugänglich gemacht.
    Soweit Empfänger personenbezogene Daten im Auftrag von TravMedia GmbH verarbeiten, werden sie nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzanforderungen vertraglich verpflichtet. Soweit andere Unternehmen des TravMedia-Netzwerks Daten in eigener oder gemeinsamer Verantwortlichkeit verarbeiten, gelten ergänzend die auf der globalen TravMedia-Plattform veröffentlichten Datenschutzinformationen.

    18.6 Verarbeitung und Übermittlung in Drittländer
    (1) Im Rahmen der Nutzung der globalen TravMedia-Plattform können personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, gespeichert oder anderen Unternehmen des TravMedia-Netzwerks bzw. technischen Dienstleistern zugänglich gemacht werden. Dies kann insbesondere Verarbeitungen in Singapur, Australien und den Vereinigten Staaten von Amerika umfassen.

    (2) Soweit personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt werden, erfolgt eine solche Übermittlung nach Maßgabe der Art. 44 ff. DSGVO.

    (3) Besteht für das betreffende Drittland oder den jeweiligen Empfänger ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO, kann die Übermittlung auf dieser Grundlage erfolgen.

    (4) Soweit kein entsprechender Angemessenheitsbeschluss besteht, erfolgt die Übermittlung nur unter Verwendung geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO, insbesondere der jeweils geltenden von der Europäischen Kommission verabschiedeten Standardvertragsklauseln, gegebenenfalls in Verbindung mit weiteren erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

    (5) Bei Übermittlungen an Empfänger in den Vereinigten Staaten kann die Übermittlung auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework erfolgen, sofern der betreffende Empfänger entsprechend zertifiziert ist. Anderenfalls werden andere nach der DSGVO zulässige Transfermechanismen verwendet.

    (6) Weitere Informationen über die internationale Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der TravMedia-Plattform finden sich in der jeweils aktuellen TravMedia Privacy Policy und den TravMedia GDPR Information.

    (7) Informationen über die für eine konkrete Übermittlung verwendeten Garantien sowie Möglichkeiten, eine Kopie dieser Garantien zu erhalten oder einzusehen, können unter legal@travmedia.com oder bei TravMedia GmbH angefordert werden.

    18.7 Speicherung
    (1) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

    (2) Bewerbungs-, Akkreditierungs- und veranstaltungsspezifische Daten werden grundsätzlich für die Dauer des Bewerbungsverfahrens und der Veranstaltung verarbeitet und anschließend nach Maßgabe der jeweiligen Zwecke und gesetzlichen Anforderungen gelöscht oder eingeschränkt.

    (3) Daten über Terminverhalten, No-Shows, wesentliche Verstöße und frühere Teilnahme können zur Qualitätssicherung und Berücksichtigung bei späteren Akkreditierungsentscheidungen grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach der jeweiligen Veranstaltung gespeichert werden, sofern nicht im Einzelfall eine frühere Löschung geboten oder eine längere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

    (4) Für das allgemeine TravMedia-Nutzerkonto und sonstige Daten der globalen TravMedia-Plattform gelten ergänzend die in der jeweils aktuellen TravMedia Privacy Policy beschriebenen Aufbewahrungsregelungen.

    (5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

    18.8 Pflichtangaben
    Die als Pflichtfelder gekennzeichneten Daten sind für die Prüfung der Bewerbung bzw. Durchführung der Akkreditierung erforderlich. Werden erforderliche Angaben nicht bereitgestellt, kann TravMedia die Bewerbung gegebenenfalls nicht prüfen oder eine Teilnahme nicht ermöglichen.

    18.9 Keine ausschließlich automatisierte Akkreditierungsentscheidung
    Die Entscheidung über eine Medienakkreditierung erfolgt nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO. Bewerbungen werden von TravMedia individuell geprüft.

    18.10 Rechte der betroffenen Personen
    Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf:
    • Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten;
    • Berichtigung unrichtiger Daten;
    • Löschung personenbezogener Daten;
    • Einschränkung der Verarbeitung;
    • Datenübertragbarkeit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; sowie
    • Widerspruch gegen Verarbeitungen, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruhen.
    Bei einer Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen besteht gemäß Art. 21 DSGVO insbesondere das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, Widerspruch einzulegen. Datenschutzanfragen können an die in Ziffer 18.1 genannten Kontaktdaten oder an legal@travmedia.com gerichtet werden.

    18.11 Beschwerderecht
    Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Für TravMedia GmbH ist insbesondere folgende Aufsichtsbehörde erreichbar:
    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
    Postfach 221
    30002 Hannover
    Deutschland

    18.12 Datenschutzhinweise und globale TravMedia-Datenschutzinformationen
    (1) Die Kenntnisnahme dieser Datenschutzhinweise stellt keine Einwilligung in eine Datenverarbeitung dar.

    (2) Soweit eine Datenverarbeitung im Einzelfall eine ausdrückliche Einwilligung erfordert, wird eine solche Einwilligung gesondert eingeholt.

    (3) Insbesondere umfasst die Zustimmung zu diesen Akkreditierungs- und Teilnahmebedingungen keine allgemeine Einwilligung zum Erhalt unabhängiger Newsletter oder sonstiger nicht veranstaltungsbezogener Marketingkommunikation.

    (4) Die jeweils aktuelle globale TravMedia Privacy Policy und die TravMedia GDPR Information ergänzen diese Datenschutzhinweise hinsichtlich der Nutzung und technischen Bereitstellung der globalen TravMedia-Plattform. Im Fall von Abweichungen gelten für die veranstaltungsspezifische Verarbeitung durch TravMedia GmbH die gesetzlichen Vorgaben sowie die vorstehenden Informationen.

  19. Änderungen dieser Bedingungen

    (1) Maßgeblich ist grundsätzlich diejenige Fassung dieser Bedingungen, die der Bewerber im Zeitpunkt seiner Bewerbung akzeptiert hat.

    (2) TravMedia kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen, zwingender organisatorischer oder sicherheitsbezogener Erfordernisse oder vergleichbarer sachlicher Gründe erforderlich und für die Teilnehmer zumutbar ist.

    (3) Wesentliche Änderungen, die bereits akkreditierte Teilnehmer betreffen, werden diesen in geeigneter Form mitgeteilt.

  20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    (2) Soweit der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig vorliegen, ist Gerichtsstand Hannover.

    (3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

  21. Schlussbestimmungen

    (1) Individuelle, ausdrücklich zwischen TravMedia und einem Teilnehmer getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

    (3) Diese Akkreditierungs- und Teilnahmebedingungen gelten für die IMM Germany 2027.

  22. Organisator:

    TravMedia GmbH
    Sophienstraße 6, 30159 Hannover
    Tel: +49 (0) 511 899 890 41
    Email: interesse@travmedia.com

  23. TravMedia's IMM GERMANY 2027

    Akkreditierungs- und Teilnahmebedingungen für Medienvertreter
    Media Accreditation & Participation Terms
    Stand: Oktober 2026