Organisator: TravMedia GmbH, das Unternehmen, das für die Organisation des International Media Marketplace (IMM) verantwortlich ist.
Aussteller: Ein Teilnehmer, der einen Stand, eine Sponsoring-Aktivität oder eine andere kommerzielle Leistung auf dem International Media Marketplace (IMM) von TravMedia bucht.
Veranstaltung: IMM Germany 2025.
Dieser Vertrag umfasst alle Geschäftsbedingungen sowie alle ausdrücklichen Bedingungen, die zwischen den Parteien in schriftlicher Form (auch per E-Mail) zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller vereinbart wurden.
Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von TravMedia unterzeichnet sind, und haben auch dann keine Wirkung, wenn sie die Haftung des Veranstalters oder seiner Angestellten und Vertreter erhöhen.
Dieser Vertrag begründet keine Rechte für Dritte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999. Eine Änderung dieses Vertrags begründet keine derartigen Rechte, es sei denn, dies wird in einer solchen Änderung ausdrücklich angegeben.
Der Aussteller erkennt ausdrücklich an, dass dieser Vertrag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter in Bezug auf den Vertragsgegenstand darstellt und alle früheren Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand ersetzt und aufhebt. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch den Veranstalter und den Aussteller oder in deren Namen.
Unterlässt es der Veranstalter zu irgendeinem Zeitpunkt, eine Bestimmung dieses Vertrages oder der Teilnahmebedingungen durchzusetzen, so berührt dies nicht seine Rechte, später eine vollständige Erfüllung durch den Aussteller zu verlangen, noch kann der Verzicht auf eine Verletzung einer solchen Bestimmung als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder als Verzicht auf die Verletzung selbst angesehen oder ausgelegt werden.
Dieser Vertrag ist nach deutschem Recht auszulegen, wobei sich der Aussteller mit der Zuständigkeit des Gerichtsstandes Hannover, Deutschland, einverstanden erklärt.
TravMedia Deutschland behält sich das Recht vor, die behördlichen Regeln zu verschärfen.
Die Aussteller dürfen nur dann an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie die auf dem Buchungsformular angegebenen Gebühren innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist vollständig bezahlt haben. Bei Ausstellern, die ihre Buchung innerhalb der letzten 30 Tage vor der Veranstaltung vornehmen, muss die Rechnung mindestens sieben Tage vor der Veranstaltung vollständig beglichen sein. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtbezahlung hat der Veranstalter das Recht, dem Aussteller jegliche Unterstützung oder Dienstleistungen zu entziehen, bis alle ausstehenden Rechnungen beglichen sind. Die Aussteller sind dafür verantwortlich, alle fälligen Beträge für Unterstützungs- oder Nebenleistungen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an der Ausstellung zu zahlen, und zwar unter Einhaltung der Zahlungsfristen (siehe oben).
Der Aussteller darf keiner anderen Marke oder Person, die nicht mit dem Namen des Ausstellers, wie auf dem Buchungsformular angegeben, in Verbindung steht, erlauben, während der Veranstaltung für die Marke des Ausstellers oder eine andere Marke zu werben oder Informationen in Bezug auf die Marke des Ausstellers oder eine andere Marke zu verbreiten. Dies gilt nicht für Tochtergesellschaften oder verbundene Marken des Ausstellers, die auf dem Buchungsformular aufgeführt sind und die mit dem Veranstalter aufgrund des Buchungsformulars vereinbart wurden.
IMM GERMANY 2025 ist eine ganztägige Veranstaltung. Die Veranstaltung ist von 9:00 bis 17:30 Uhr geplant (Änderungen vorbehalten). Die Aussteller müssen sicherstellen, dass ihre Stände während dieser Zeiten ausschließlich mit benanntem Personal besetzt sind.
Der Zutritt zur Ausstellung für Aussteller erfolgt durch persönliche Anmeldung.
Der Veranstalter ist berechtigt, einen Aussteller aufzufordern, ein Ausstellungsstück oder Werbematerial zu entfernen, wenn der Veranstalter der Ansicht ist, dass der Gegenstand verleumderisch oder obszön ist oder anderweitig dem guten Ruf der Veranstaltung schaden könnte.
Der Aussteller muss seinen Online-Auftritt vor Öffnung des Terminplaners vorbereiten. Jeder Aussteller, der dies nicht getan hat, kann als storniert betrachtet werden und seine Termine können einem anderen Aussteller zugewiesen werden. Kein Aussteller darf seinen Stand zu irgendeinem Zeitpunkt vor, während oder nach der Veranstaltung abbauen.
Der Veranstalter haftet nicht für Fehler oder Auslassungen auf der IMM-Plattform. Jeder Aussteller ist für die an seinem Stand angezeigten Informationen verantwortlich.
Die Ausstelleranmeldung erfolgt ausschließlich über das auf der Veranstaltungswebseite https://www.travmedia.com/immgermany/exhibitor-registration bereitgestellte Anmeldeportal.
Der Aussteller erhält über seine Anmeldung eine elektronische Eingangsbestätigung, die keine Zulassung zur Veranstaltung darstellt. Die Anmeldung über das Anmeldeportal begründet keinen Anspruch des Ausstellers auf spätere Zulassung zur Veranstaltung.
Der Anspruch des Aussteller auf eine spätere Zulassung der Veranstaltung erfolgt ausschließlich mit der Bestätigung durch die TravMedia GmbH inklusive der Rechnung für die Teilnahme an der Veranstaltung.
Ein ausgefülltes Buchungsformular gilt als schlüssiger Beweis für die Zustimmung des Ausstellers zur vollständigen Bezahlung der Teilnahme an der Veranstaltung. Einmal ausgefüllt, ist eine Buchung nicht mehr stornierbar. Es werden keine Rückerstattungen gewährt, und alle nicht gezahlten Beträge sind dem Veranstalter gemäß den vorliegenden Bedingungen weiterhin vertraglich zu zahlen.
Sofern nicht anders angegeben, stellt der Aussteller den Veranstalter und seine Angestellten und Beauftragten von allen Ansprüchen, Kosten, Forderungen, Verfahren und Verlusten (einschließlich Fahrlässigkeit) frei, die gegen den Veranstalter (oder die oben genannten Personen) geltend gemacht werden oder ihm entstehen, weil der Aussteller auf der Ausstellung ausstellt, wirbt, für sie wirbt, sie verkauft oder ihre Waren oder Dienstleistungen liefert. Die maximale Haftung des Veranstalters ist auf den Wert der Ausstellergebühr beschränkt.
(i) Der Veranstalter, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Bediensteten oder Beauftragten haften nicht für Verluste oder Schäden (einschließlich Folge- oder indirekte Verluste oder Schäden), die dem Aussteller, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Beauftragten, Auftragnehmern oder eingeladenen Gästen entstehen, unabhängig davon, ob diese Verluste oder Schäden auf einer vertraglichen oder deliktischen Pflichtverletzung oder auf andere Weise beruhen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Gewinnverluste, Vertragsverluste, Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Gütern des Ausstellers oder einer Person.
(ii) Der Veranstalter haftet bei Verträgen, die zwischen dem Aussteller und vom Veranstalter beauftragten Dritten geschlossen werden, nicht für die Fahrlässigkeit oder das Versäumnis eines solchen Auftragnehmers oder seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter.
(iii) Keine Bestimmung dieses Vertrages schließt die Haftung des Veranstalters für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Veranstalters verursacht wurden, oder für Betrug oder arglistige Täuschung aus oder schränkt sie ein, es sei denn, es wäre für das Unternehmen rechtswidrig, seine Haftung auszuschließen oder ausschließen zu wollen.
(i) Der Veranstalter und seine leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter haften nicht für Verluste, Schäden oder Verspätungen, die durch höhere Gewalt, Kriegshandlungen, ungünstige Witterungsbedingungen, Unruhen, Streiks oder Aussperrungen, militärische Aktivitäten oder andere Umstände verursacht werden, die die Durchführung der Ausstellung zu den vorgesehenen Terminen unmöglich oder nicht ratsam machen, und der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ausstellung zu einem anderen Termin zu verlegen (vorbehaltlich der vorrangigen Bestimmungen des nachstehenden Punktes ii). Darüber hinaus ist der Veranstalter dem Aussteller gegenüber nicht verantwortlich, wenn es zu Konflikten oder Fehlinterpretationen mit seinen Sponsoren, Vertretern oder anderen Stellen in Bezug auf alle Aspekte der Ausstellung kommt, die den Aussteller betreffen könnten. Dem Aussteller wird empfohlen, seine Teilnahmekosten für den Fall einer solchen Absage usw. angemessen zu versichern. Der Aussteller erkennt an, dass der Veranstalter im Falle einer Verlegung der Ausstellung Schäden und Verluste erlitten hat, und der Aussteller verzichtet hiermit auf alle Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche gegenüber dem Veranstalter. Die an den Veranstalter als Gebühren oder anderweitig im Zusammenhang mit der Ausstellung gezahlten Beträge verbleiben im Eigentum des Veranstalters.
(ii) Der Aussteller hat keinen Anspruch gegen den Veranstalter in Bezug auf Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass die Ausstellung nicht stattfindet oder vom Veranstalter mangels ausreichender Unterstützung abgesagt wird.
(iii) Wenn die Ausstellung aus irgendeinem Grund abgesagt oder verschoben wird, werden alle vom Aussteller geleisteten Zahlungen mit den dem Veranstalter entstandenen Kosten verrechnet.
Der Aussteller erkennt an, dass der Veranstalter nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn alle oder ein anderer vertraglich gebundener Aussteller nicht an der Ausstellung teilnehmen oder wenn eine bestimmte Anzahl von Besuchern aus irgendeinem Grund nicht an der Ausstellung teilnehmen kann. Die Organisatoren handeln nach bestem Wissen und Gewissen, aber der Name eines Ausstellers, der auf einem Ausstellungsprogramm oder einer Standnummer erscheint, oder eine Erklärung des Veranstalters oder in seinem Namen, dass ein Aussteller vorläufig oder anderweitig für die Ausstellung gebucht ist, stellt keine Garantie, Zusicherung oder Verpflichtung des Veranstalters dar, dass ein solcher Aussteller teilnehmen wird.
Der Veranstalter und seine jeweiligen Beauftragten, Vertreter und Angestellten sind nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen verantwortlich, die bei Frachtsendungen (Transport, Handhabung und Abfertigung) in das und aus dem Land für Sponsoring-Möglichkeiten entstehen. Die Aussteller müssen sich gegen entsprechende Verluste versichern.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Personen auszuschließen, deren Anwesenheit unerwünscht ist oder unerwünscht sein könnte, und der Veranstalter kann von diesem Recht Gebrauch machen, auch wenn es sich bei der Person um einen leitenden Angestellten, Vertreter, Angestellten oder Auftragnehmer des Ausstellers handelt oder sie in sonstiger Weise mit dem Aussteller verbunden ist.
Aussteller, die sich bereit erklären, eine Gruppe von Ständen zu buchen - bei denen die beteiligten Marken in irgendeiner Weise geschäftlich miteinander verbunden sind -, sind dafür verantwortlich, dass alle Aussteller innerhalb ihrer Gruppe diesen Vertrag und die Regeln und Vorschriften vollständig kennen und sich damit einverstanden erklären, diese einzuhalten.
Die Angaben auf dem Buchungsformular, einschließlich des Namens einer Person, werden auf dem Computer gespeichert und für die Zwecke verwendet, die in den Datenschutzgesetzen festgelegt sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach angemessener Mitteilung an die Aussteller vor der Veranstaltung zu ändern.
TravMedia GmbH
Sophienstraße 6, 30159 Hannover
Tel: +49 (0) 511 899 890 41
Email: interesse@travmedia.com
Berlin, Germany
3. März 2025